Um Streit unter den späteren Erben zu vermeiden, ist eine frühzeitige Regelung des Nachlasses durch den Erblasser von grossem Vorteil. Wir beraten Sie, wie Sie die Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmen und die Vermögenswerte korrekt und steuergünstig aufteilen und zuweisen. Dazu entwerfen wir Ihnen gerne ein massgeschneidertes Testament oder einen entsprechenden Erbvertrag. Damit wird Ihr letzter Wille – sei es eine Absicherung des überlebenden Ehegatten, eine Begünstigung der Kinder, die Regelung der Unternehmensnachfolge oder anderes – bestmöglich abgesichert.
Die Teilung der Erbschaft ist eine heikle Angelegenheit. Wir prüfen Ihre Erbansprüche und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Zu diesem Zweck beraten wir Sie umfassend. Wir erstellen den individuellen Bedürfnissen entsprechende Erbteilungsverträge oder setzen eine korrekte Erbteilung gerichtlich durch.
Selbstverständlich übernehmen wir auch Willensvollstreckermandate.