Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind hierbei:
- Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen, allgemeinen Anstellungsbedingungen und Reglementen jeglicher Art (Spesenreglement, Bonusreglement, etc.)
- Feststellung und allfällige Durchsetzung von Lohn-, Überstunden- und/oder Ferienansprüchen
- Beratung bei Mobbing
- Unsicherheiten oder Probleme bei Abmahnungen, Kündigungen und Freistellungen sowie Erstellen von Aufhebungsvereinbarungen
- Abfassen und Überprüfen von Arbeitszeugnissen
- Regelung bezüglich Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Beratung im Zusammenhang mit Massenentlassungen
- Beratung bezüglich Personalverleih und Personalvermittlung
- Relocation von Expats / ausländischen Arbeitskräften
- Einholen von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für Mitarbeiter
Selbstverständlich unterstützen und vertreten wir Sie bei Bedarf in verwaltungsinternen und gerichtlichen Verfahren.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig sein zu dürfen.