Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind hierbei:

  • Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen, allgemeinen Anstellungsbedingungen und Reglementen jeglicher Art (Spesenreglement, Bonusreglement, etc.)
  • Feststellung und allfällige Durchsetzung von Lohn-, Überstunden- und/oder Ferienansprüchen
  • Beratung bei Mobbing
  • Unsicherheiten oder Probleme bei Abmahnungen, Kündigungen und Freistellungen sowie Erstellen von Aufhebungsvereinbarungen
  • Abfassen und Überprüfen von Arbeitszeugnissen
  • Regelung bezüglich Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Beratung im Zusammenhang mit Massenentlassungen
  • Beratung bezüglich Personalverleih und Personalvermittlung
  • Relocation von Expats / ausländischen Arbeitskräften
  • Einholen von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für Mitarbeiter

Selbstverständlich unterstützen und vertreten wir Sie bei Bedarf in verwaltungsinternen und gerichtlichen Verfahren.

Wir würden uns freuen, für Sie tätig sein zu dürfen.