Arbeitsrecht, öffentliches Personalrecht

Aufgrund unserer grossen Erfahrung beraten und vertreten wir unsere Klienten in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts.

Für Arbeitgeber erstellen und redigieren wir Arbeitsverträge, Allgemeine Anstellungsbedingungen und weitere Reglemente jeglicher Art. Wir bieten den Personalverantwortlichen von Unternehmungen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemstellungen des betrieblichen Alltags kompetente, rasche und praxisorientierte Beratung, so z.B. bei Fragen zu Überstunden, Lohnfortzahlung bei Verhinderung des Arbeitnehmers, Ferienansprüchen, Kündigungen, Zeugnissen usw. Wir vertreten Ihr Unternehmen bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den Gerichten und sind für die Einholung von Arbeitsbewilligungen bei den zuständigen Behörden besorgt.

Arbeitnehmern beantworten wir sämtlichen Fragen rund um den Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Durchsetzung von Lohn-, Überstunden- oder Ferienansprüchen, beraten Sie bei Mobbingsituationen am Arbeitsplatz, überprüfen die Rechtmässigkeit von Kündigungen und helfen bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir Sie vor den Gerichten.