Beschuldigte und Geschädigte

Das Strafrecht greift von allen Rechtsgebieten am stärksten in die individuelle Freiheit des Einzelnen ein. Das gilt sowohl für Geschädigte als auch für Beschuldigte. Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Jugend- und Erwachsenenstrafrechts
    • Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
    • Strafbare Handlungen gegen das Vermögen
    • Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz
    • Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz
    • etc.
  • Beratung im Hinblick auf und Begleitung zu Einvernahmen durch Strafverfolgungsbehörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Beratung und Vertretung vor Gericht, vor dem Stadtrichter- und Statthalteramt, vor der Staatsanwaltschaft, etc.
  • Besuch im Strafvollzug oder in der Untersuchungshaft
  • Beratung und Vertretung in Bezug auf angeordnete Zwangsmassnahmen (Haft, Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, etc.)
  • Durchsetzung der Zivilansprüche von Geschädigten und Beschuldigten
  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Wir würden uns freuen, für Sie tätig sein zu dürfen.