Wir beraten und vertreten Personen ausländischer Herkunft in allen migrationsrechtlichen Fragen und unterstützen sie darüber hinaus in sämtlichen Fragen des Alltags, Familien- und Geschäftslebens. Wir sind insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:
- Regelung des Aufenthalts von EU- und Nicht-EU-Bürgern im Zusammenhang mit Aufenthalts-, Niederlassungs- und Arbeitsbewilligungen
- Familiennachzugsverfahren
- Einbürgerung
- Rechtliche Begleitung des geplanten oder bereits vorgenommenen Umzugs in die Schweiz (familien-, erb-, steuer-, melde- oder versicherungsrechtliche Aspekte etc.)
- Erstellen und Überprüfen von Verträgen aller Art
- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
- Grundstückserwerb
- Unsicherheiten oder Probleme mit Vermieter
- Unsicherheiten oder Probleme am Arbeitsplatz
- Unternehmensgründung
- Heirat / Ehevertrag
- Trennung / Scheidung
- Regelung der elterlichen Sorge und Obhut sowie des Besuchsrechts / Unterhaltsverträge
- Erbrechtliche Beratung / Nachlassplanung
- Namensrecht / Namensänderungen
Selbstverständlich vertreten wir Sie bei Bedarf auch in verwaltungsinternen und gerichtlichen Verfahren sowie bei grundbuchrechtlichen und notariellen Geschäften.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig sein zu dürfen.