Personen ausländischer Herkunft

Wir beraten und vertreten Personen ausländischer Herkunft in allen migrationsrechtlichen Fragen und unterstützen sie darüber hinaus in sämtlichen Fragen des Alltags, Familien- und Geschäftslebens. Wir sind insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:

  • Regelung des Aufenthalts von EU- und Nicht-EU-Bürgern im Zusammenhang mit Aufenthalts-, Niederlassungs- und Arbeitsbewilligungen
  • Familiennachzugsverfahren
  • Einbürgerung
  • Rechtliche Begleitung des geplanten oder bereits vorgenommenen Umzugs in die Schweiz (familien-, erb-, steuer-, melde- oder versicherungsrechtliche Aspekte etc.)
  • Erstellen und Überprüfen von Verträgen aller Art
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Grundstückserwerb
  • Unsicherheiten oder Probleme mit Vermieter
  • Unsicherheiten oder Probleme am Arbeitsplatz
  • Unternehmensgründung
  • Heirat / Ehevertrag
  • Trennung / Scheidung
  • Regelung der elterlichen Sorge und Obhut sowie des Besuchsrechts / Unterhaltsverträge
  • Erbrechtliche Beratung / Nachlassplanung
  • Namensrecht / Namensänderungen

Selbstverständlich vertreten wir Sie bei Bedarf auch in verwaltungsinternen und gerichtlichen Verfahren sowie bei grundbuchrechtlichen und notariellen Geschäften.

Wir würden uns freuen, für Sie tätig sein zu dürfen.