Wir beraten und vertreten Erben und Erblasser in sämtlichen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Beratung bei der Regelung der Vermögensnachfolge und des Nachlasses
- Beratung bei Schenkungen und Erbvorbezügen (Schmuck, Bargeld, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Liegenschaften, etc.)
- Erstellen und Überprüfen von Testamenten und Erbverträgen
- Beratung und Vertretung bei der aussergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche gemäss Testament oder Gesetz
- Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen sowie Durchsetzung von Ausgleichs- und Pflichtteilsansprüchen
- Beratung bei der Annahme oder Ausschlagung eines Nachlasses
- Unterstützung bei der Sicherung des Nachlasses
- Erstellen und Überprüfen von Erbteilungsverträgen
- Beratung von Erbengemeinschaften
- Übernahme von Erbenvertretungen
- Beratung bei und Übernahme von Willensvollstreckermandaten
Selbstverständlich unterstützen und vertreten wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung sämtlicher erbrechtlicher Ansprüche sowie bei grundbuchrechtlichen und notariellen Geschäften.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig sein zu dürfen.